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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pardic GmbH sind am 19.11.2025 um 17:25 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, und es wurde ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlassen. Am 18.12.2025 sind die am 19.11.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben worden. Der am 30.10.2025 eingegangene Insolvenzantrag der Schuldnersin vom 28.10.2025 ist durch Beschluss vom 18.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
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