Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Parkettstudio GmbH Dannenberg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rotdornweg 8 a/Nebenstedt, 29451 Dannenberg
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 201214
EUID
DEP2507.HRB201214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 28/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
25.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Bodenbelagsarbeiten aller Art, Handel mit Baustoffen aller Art, soweit nicht erlaubnispflichtig sowie alle Geschäfte die der Gesellschaft dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH in Dannenberg ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc-André Borchert ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 25.400,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 75.107,94 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 25.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH Dannenberg, Rottdornweg 8a, 29451 Dannenberg, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 25.400,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 75.10…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH Dannenberg, Rottdornweg 8a, 29451 Dannenberg, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 25.400,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 75.107,94 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen, Az. 7 IN 28/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Uelzen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH Dannenberg, Rottdornweg 8a, 29451 Dannenberg (Elbe) (AG Lüneburg, HRB 201214), vertr. d.: Werner Schulz, Ludwigsluster Str. 10b, 19303 Dömitz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Ins…
7 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH Dannenberg, Rottdornweg 8a, 29451 Dannenberg (Elbe) (AG Lüneburg, HRB 201214), vertr. d.: Werner Schulz, Ludwigsluster Str. 10b, 19303 Dömitz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen ggf. nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH Dannenberg, Rottdornweg 8a, 29451 Dannenberg (Elbe) (AG Lüneburg, HRB 201214), vertr. d.: Werner Schulz, Ludwigsluster Str. 10b, 19303 Dömitz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc-André…
7 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkettstudio GmbH Dannenberg, Rottdornweg 8a, 29451 Dannenberg (Elbe) (AG Lüneburg, HRB 201214), vertr. d.: Werner Schulz, Ludwigsluster Str. 10b, 19303 Dömitz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Lüneburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.11.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Ein Zuschlag von 10 % wurde bei der Vergütung berücksichtigt.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 08.05.2026
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