Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Entwicklung und Vermarktung einer internetbasierten Kommunikationsplattform zur regelmäßigen Berichterstattung sowie die Bereitstellung und Vermarktung von Informationen und Dienstleistungen im Internet, insbesondere von Nachrichten- und Informationsangeboten und die Beteiligung an Unternehmen, die im Medienbereich tätig sind sowie die Verwaltung derartiger Beteiligungen. Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing & Public Relations, die Erstellung und Betreuung von Websites und Social Media Content sowie die Herstellung und der Vertrieb von Medien. Ausgenommen sind jeweils erlaubnispflichtige Geschäfte. Der Erwerb, das Veräußern sowie die Verwaltung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft die verschiedensten Managementaufgaben und weitere Dienstleistungen für Unternehmen, an denen sie beteiligt ist.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PatchworX Media GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Hartmann tätig. Zunächst hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs unzulässig sind. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Später wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den am Verfahren Beteiligten steht es bis zum 20.07.2026 frei, den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
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