Laufendes Insolvenzverfahren Sachsen-Anhalt HRB 25529

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PatchworX Media GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Weintraubenstraße 14, 06366 Köthen (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 25529
EUID
DEW1215.HRB25529

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 89/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Stefan Hartmann

Termine & Fristen

Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.05.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
20.07.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und Vermarktung einer internetbasierten Kommunikationsplattform zur regelmäßigen Berichterstattung sowie die Bereitstellung und Vermarktung von Informationen und Dienstleistungen im Internet, insbesondere von Nachrichten- und Informationsangeboten und die Beteiligung an Unternehmen, die im Medienbereich tätig sind sowie die Verwaltung derartiger Beteiligungen. Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing & Public Relations, die Erstellung und Betreuung von Websites und Social Media Content sowie die Herstellung und der Vertrieb von Medien. Ausgenommen sind jeweils erlaubnispflichtige Geschäfte. Der Erwerb, das Veräußern sowie die Verwaltung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft die verschiedensten Managementaufgaben und weitere Dienstleistungen für Unternehmen, an denen sie beteiligt ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PatchworX Media GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Hartmann tätig. Zunächst hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs unzulässig sind. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Später wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den am Verfahren Beteiligten steht es bis zum 20.07.2026 frei, den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

2 IN 89/23 In dem Insolvenzverfahren PatchworX Media GmbH, Weintraubenstraße 14, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 25529), vertr. d.: Melina Wohlgemuth, Friedrich-Bauer-Straße 27, 91058 Erlangen, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Hartmann gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit ange…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

2 IN 89/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PatchworX Media GmbH, Weintraubenstraße 14, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 25529), vertr. d.: Melina Wohlgemuth, Friedrich-Bauer-Straße 27, 91058 Erlangen, (Gesellschafterin), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schr…

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