Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SEMOI Personal-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Jahnallee 14, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 42487
EUID
DEU1308.HRB42487
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 271/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Adresse
Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig
Telefon
0341 2534760
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.05.2024
Berichtstermin
26.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.06.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
14.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung, die Auftragsvermittlung für Freiberufler, Berater und lnterimsmanager, Auslagerung und Übernahme von Prozessen der Personalwirtschaft, Beratung und Realisierung von Projekten im Personalbereich sowie die Konzeption und Durchführung von Coaching, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 29.05.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und die Prüfung der angemeldeten Forderungen sind am 26.06.2024 anberaumt worden. Am 01.07.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind unzulässig; Massegläubiger müssen ihre Ansprüche beim Verwalter geltend machen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Vergütungsanträge von Gläubigerausschussmitgliedern zur Stellungnahme ausgelegt und die Vergütung von Mitgliedern des Gläubigerausschusses festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 14.05.2025 bestehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
Geschäftszweig: Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung un…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
Geschäftszweig: Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Weiterbildung
- wurde am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 2534760, Telefax: 0341 2534761, Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 26.06.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 26.06.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Des Weiteren wird bis zur ersten Gläubigerversammlung vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.07.2024 die Mass…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.07.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 2534760, Telefax: 0341 2534761, Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- liegt im vorliegendem Verfahren der Vergütungsantrag eines Gl…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- liegt im vorliegendem Verfahren der Vergütungsantrag eines Gläubigerausschussmitglieds vom 18.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Kenntnis- und Stellungnahme binnen 2 Wochen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.05.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde die Vergütung eines der Mitglieder des Gläubigerausschu…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde die Vergütung eines der Mitglieder des Gläubigerausschusses am 09.04.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde die Vergütung eines Mitgliedes des vorläufigen Gläubige…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMO Personal-Service GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42487
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde die Vergütung eines Mitgliedes des vorläufigen Gläubigerausschusses am 09.04.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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