Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peak Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 187, 69117 Heidelberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 755901
EUID
DEB8535.HRB755901
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
59 IN 796/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Beteiligung sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma blütenlos GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Öhringen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Die Peak Verwaltungs GmbH hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beim Amtsgericht Mannheim gestellt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, die Handelsregisternummer lautet HRB 755901. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Ergjan Terzici vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte Fichter & Kollegen in Heilbronn bestellt. Das Amtsgericht Heidelberg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine elektronische Einreichung ist möglich, eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Bekanntmachung wurde am 21.04.2026 veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 796/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Peak Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 187, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ergjan Terzici
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 755901
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fichter & Kollegen, Bahn…
59 IN 796/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Peak Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 187, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ergjan Terzici
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 755901
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fichter & Kollegen, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn, Gz.: 440/25 F20 md
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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