Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PK Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 12448
EUID
DEW1215.HRB12448
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 104/17
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.05.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Versilberung des eigenen Vermögens und die Verteilung desselben an die Gläubiger
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PK Abwicklungsgesellschaft mbH (früher pino Küchen GmbH) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stendal, zuständig für die Anmeldung ist das Amtsgericht Hechingen. Im Verfahren sind Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Abstimmung darüber ist für den 20.05.2026 angesetzt. Am selben Tag erfolgt im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter nachrangiger Insolvenzforderungen; Widerspruchsfrist hierfür endet am 02.07.2026. Zudem wurde die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei der vollständige Beschluss auf der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmä…
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Mittwoch, 20.05.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 54, EG, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan samt Anlagen und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO:
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer (a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, (b) er gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und (c) er glaubhaft macht, dass er durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Insolvenzplan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmä…
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 97 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmä…
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Detlef Specovius wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 23.06.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 15 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmä…
10 IN 104/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PK Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: früher pino Küchen GmbH), Buroer Feld 1, 06869 Coswig (Anhalt), vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 12448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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1.Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Streit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 15.07.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 11,3 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 16.07.2026
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