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Insolvenzprofil
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die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art, insbesondere Reinigungsdienste und der Handel mit Waren aller Art, die keiner besonderen Genehmigung unterliegen.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Perfect Clean Solutions GmbH, Im Erloch 1, 64832 Babenhausen, ist am 10.11.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwältin Fatma Kreft als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungsbeschränkungen für den Antragsteller sowie ein Zahlungsverbot für die Schuldner des Schuldners verbunden. Am 23.01.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. In der Folge sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.11.2025 am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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