Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 17737
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Insolvenzprofil
PETEC Rust und Brune GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hiltroper Straße 260, 44805 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 17737
EUID
DER2201.HRB17737
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 862/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
29.12.2023 , 18:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.01.2024
Berichtstermin
14.03.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
14.03.2024 , 10:30 Uhr
Berichtstermin
18.04.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
18.04.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit, die Verarbeitung von sowie die Entwicklung von extrudierfähigen Materialien sowie deren Veredelung und Weiterentwicklung einschließlich verfahrenstechnischer Inbetriebnahmen sowie die Weiterentwicklung von diesen Stoffen und den dazugehörigen Prokuktionsanlagen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen, ihre Geschäfte führen sowie überhaupt Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PETEC Rust und Brune GmbH ist am 29.12.2023 um 18:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 24.10.2023 von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.01.2024 anzumelden. Der ursprüngliche Termin zur Gläubigerversammlung, Berichtstermin und Prüfungstermin war am 14.03.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. Dieser Termin ist am 21.02.2024 auf 10:30 Uhr verlegt worden. Aufgrund dienstlicher Gründe ist der Termin am 19.03.2024 erneut vertagt worden auf den 18.04.2024 um 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Bochum. Im Übrigen bleiben die Anordnungen aus dem Eröffnungsbeschluss aufrechterhalten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PETEC Rust und Brune GmbH ist am 29.12.2023 um 18:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.01.2024. Der ursprünglich f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PETEC Rust und Brune GmbH ist am 29.12.2023 um 18:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.01.2024. Der ursprünglich für den 14.03.2024 angesetzte Termin zur Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) wurde zunächst auf 10:30 Uhr verlegt und anschließend aus dienstlichen Gründen auf den 18.04.2024 um 9:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Bochum vertagt. Im Verfahren ist ein Verfahrensbevollmächtigter, Rechtsanwalt Markus van Marwyk, bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Gläubigerversammlung und weiteren Beschlussfassung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, gegründet am 21.01.2019, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797 …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, gegründet am 21.01.2019, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797 Bochum und Herrn Philipp Brune, Emsstr. 23, 46117 Oberhausen
Geschäftszweig: Handel mit, Verarbeitung von sowie die Entwicklung von extrudierfähigen Materialien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.12.2023, um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.01.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 14.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 862/23
Bochum, 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797 Bochum und Herrn Philipp Brune, Emsstr. 23, 46117 Oberhausen
wird die Terminsstunde am 14.03.2024 verlegt auf 10:30 Uhr.
80 IN 862/23
Amtsgericht Bochum, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797 Bochum und Herrn Philipp Brune, Emsstr. 23, 46117 Oberhausen
b. u. v.
Der heutige Termin wird aus dienstlichen Gründen vertagt auf:
Donnerstag, den 18.04.2024
9.30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Im Übrigen bleiben die Anordnungen aus dem Eröffnungsbeschluss aufrechterhalten.
Eine gesonderte Ladung zu dem neuen Termin erfolgt nicht (§§ 4 InsO, 218 ZPO).
80 IN 862/23
Amtsgericht Bochum, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17737 eingetragenen PETEC Rust und Brune GmbH, Hiltroper Str. 260, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Rust, Löwenzahnweg 38, 44797 Bochum und Herrn Philipp Brune, Emsstr. 23, 46117 Oberhausen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Zweigertstr. 28 - 30, 45130 Essen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 25.10.2023 bis zum 29.12.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxx €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 85 % sowie antragsgemäß einer Reduzierungdes 0,7-fachen Regelsatzes (=70% der rechnerisch ermittelten Vergütung) und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
80 IN 862/23
Amtsgericht Bochum, 24.04.2025
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