Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Petker, Peter
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Kiefernweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 84605
EUID
DEM1103.HRA84605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 976/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
27.04.2026
Beschluss
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Petker ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der korrigierten Vergütung und Auslagen beantragt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 27.04.2026. Mit Beschluss vom 27.12.2023 war die Vergütung des Insolvenzverwalters bereits festgesetzt worden. Aufgrund eines Anstiegs der Berechnungsgrundlage von 25.917,84 Euro auf 50.835,23 Euro bis zur Beendigung des Verfahrens war eine Anpassung der Vergütung erforderlich. Die pauschalen Auslagen sowie die Umsatzsteuer wurden in die Festsetzung aufgenommen. Die genaue Höhe der festzusetzenden Differenzbeträge ist im Text mit X angegeben. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 04.05.2026 den Beschluss zur ergänzenden Vergütungsfestsetzung verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 976/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Petker, geb. am 15.02.1961, Hügelstraße 14, 64404 Bickenbach, als Inhaber der Hydromatic Petker e. K., Kiefernweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRA 84605), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der korrigierten Vergütung und Auslagen für…
9 IN 976/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Petker, geb. am 15.02.1961, Hügelstraße 14, 64404 Bickenbach, als Inhaber der Hydromatic Petker e. K., Kiefernweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRA 84605), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der korrigierten Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 27.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 976/16 .In dem Insolvenzverfahren des Peter Petker, geb. am 15.02.1961, Hügelstraße 14, 64404 Bickenbach, als Inhaber der Hydromatic Petker e. K., Kiefernweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRA 84605), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. X EUR…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 976/16 .In dem Insolvenzverfahren des Peter Petker, geb. am 15.02.1961, Hügelstraße 14, 64404 Bickenbach, als Inhaber der Hydromatic Petker e. K., Kiefernweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRA 84605), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Beschluss vom 27.12.2023 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren auf X Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Auf Grund des Anstiegs der Berechnungsgrundlage, war nunmehr auch die Anpassung der Vergütung zu beschließen. Insoweit darf auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2006 IX ZB 183/04 Bezug genommen werden. Ein entsprechender Antrag des Insolvenzverwalters liegt vor.
Die Vergütungsfestsetzung basierte auf der seinerzeit vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von 25.917,84 Euro. Bis zur Beendigung des Verfahrens erhöhte sich diese auf 50.835,23 Euro.
Die Vergütung, basierend auf der nunmehr maßgeblichen Berechnungsgrundlage und der Zuschläge, beläuft sich auf X Euro. Bereits festgesetzt wurden X sodass noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Die pauschalen Auslagen aus der Gesamtvergütung belaufen sich auf X €. Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass insoweit noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Neben der Vergütung und der Auslagen war auch die jeweilige Umsatzsteuer in die Festsetzung aufzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2026.
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