Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Petroserv GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Güntherstraße 6, 30519 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 225310
EUID
DEP2305.HRB225310
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 69/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/959110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.06.2024 , 10:30 Uhr
Anordnung Verfügungsverbot
01.07.2024 , 16:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2024
Berichtstermin
02.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
02.10.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung, Servicedienstleistungen im Stahl-und Rohrleitungsbau, Industrie-und Anlagenbau, an Anlagen der Petrochemie, Raffinerien, Kraftwerken, Müllverwertungsanlagen, der Zement-und Papierindustrie sowie das Überholen der genannten Anlagen, Coaching und Consulting, Personalqualifizierung sowie Schweißtechnik und Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tobias Lausberg, ist am 21.06.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin sowie einem allgemeinen Verfügungsverbot verbunden worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Am 01.07.2024 wurde ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Zuvor war bereits am 21.06.2024 eine vorläufige Verwaltung angeordnet und am 01.07.2024 ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt worden.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Zuvor war bereits am 21.06.2024 eine vorläufige Verwaltung angeordnet und am 01.07.2024 ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.09.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 02.08.2024 angesetzt, wurde jedoch durch Berichtigung auf den 02.10.2024 verschoben. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist am 27.01.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover, vertr. d.d. Geschäftsführer Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, ist am 21.06.2024 um 10:30 Uhr gegen die Ant…
Az.: 61 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover, vertr. d.d. Geschäftsführer Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, ist am 21.06.2024 um 10:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail.@hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310), vertr. d.: Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 u…
61 IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310), vertr. d.: Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 16:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 69/24 Br: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310), vertr. d.: Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Ausl…
61 IN 69/24 Br: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310), vertr. d.: Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 96,5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.237.844,62 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge auf die Vergütung auf Grund verschiedener Erhöhungstatbestände.
Für den Bereich der Arbeitnehmerangelegenheiten und der Insolvenzgeldvorfinanzierung beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 20%.
Für den Bereich der Fortführung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 29%.
Für den Bereich der Sanierungsbemühungen beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 20%.
Für das erhöhte Haftungspotential im Zusammenhang mit dem Massekredit in Höhe von 50.000,00 € beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 10%.
Für die starke vorläufige Verwaltung und das damit einhergehende erhöhte Haftungspotential beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 10%.
Für die überdurchschnittliche Befassung mit Drittrechten beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 7,5%.
Insgesamt beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter damit einen Zuschlag von 96,5%.
In der Gesamtschau, im Hinblick auf die substantielle Begründung der einzelnen Erhöhungstatbestände durch den Insolvenzverwalter und nach Prüfung und Würdigung der aktuellen Rechtsprechung und Kommentierung sind die Zuschläge in der beantragten Höhe angemessen und waren daher entsprechend festzusetzten.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
06.08.2024
- Insolvenzgericht -
61 IN 69/24 Br
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310),
vertreten durch:
Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedri…
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
06.08.2024
- Insolvenzgericht -
61 IN 69/24 Br
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310),
vertreten durch:
Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baumann Brunkhost, Goseriede 10-12, 30159 Hannover,
wird der Beschluss vom 02.08.2024 auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es statt:
"Vor dem Insolvenzgericht wird am
Freitag, 02.08.2024, 11:00 Uhr, Saal E4
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten."
korrekt lauten muss:
"Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 02.10.2024, 11:00 Uhr, Saal E4
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten."
G r ü n d e:
Die Berichtigung war von Amts wegen auf Grund offensichtlicher Datums-Unrichtigkeit zu veranlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Braun
Rechtspfleger
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 69/24 Br: Über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310), vertr. d.: Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfa…
61 IN 69/24 Br: Über das Vermögen der Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310), vertr. d.: Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 02.08.2024, 11:00 Uhr, Saal E4 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.08.2024
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