Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst La Santé GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 107108
EUID
DEV1109.HRB107108
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 32/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Tatjana Blank
Rolle
gesetzlich vertreten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.03.2024
Gläubigerversammlung
26.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.04.2024
Prüfungstermin
31.05.2024
Prüfungstermin
04.07.2024
Prüfungstermin
20.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes mit medizinischer Grundpflege, Tagespflege, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst La Santé GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat in mehreren Beschlüssen die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die entsprechenden Prüfungsstichtage waren der 05.03.2024, der 23.04.2024, der 31.05.2024, der 04.07.2024 und der 20.08.2024. Ein besonderer Prüfungstermin ist nicht anberaumt worden; Widersprüche gegen Forderungen sind bis zu den jeweiligen Stichtagen schriftlich bei Gericht einzureichen. Zudem wurde eine Gläubigerversammlung für den 26.03.2024 zur Beschlussfassung über die Genehmigung eines Vergleichs bestimmt, der die Zahlung weiterer Beträge zur Abgeltung des Kaufpreises für das Anlagevermögen vorsieht. Die aktuelle Verfahrensphase ist durch die fortlaufende Forderungsprüfung gekennzeichnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des vor dem LG Saarbrücken in dem Verfahren 1 O 332/23 geschlossenen Vergleichs nachdem Herr Blank nebst den bereits gezahlten 34.400,- EUR weitere 20.600,- EUR zur Abgeltung des Kaufpreises für das Anlagevermögen zahlt;
bestimmt auf
Dienstag, 26.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 07.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 26.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 22.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107108 eingetragenen Pflegedienst La Santé GmbH, An der Windmühle 9-11, 66780 Rehlingen-Siersburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Blank,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung von 2 Vergleichen zwischen dem Insolvenzverwalter, dem Finanzamt Saarlouis und der vormaligen Hausbank der Schuldnerin mit im Wesentlichen folgendem sinngemäßen Inhalt:
1. Im Verhältnis zur Bank:
Die Bank verpflichtet sich, zur Abgeltung sämtlicher durch das Finanzamt gegen die
Bank im Zusammenhang mit der Pfändungs- und Einziehungsverfu¿gung vom
23.01.2023 geltend gemachten Anspru¿che und sämtliche weiteren Anspru¿che an das Finanzamt einen Betrag in Höhe von € 52.853,89 (im Folgenden ¿Vergleichsbetrag") zu zahlen.
Vor dem Hintergrund und unter der Bedingung, dass zwischen der Insolvenzmasse
und dem Finanzamt eine separate Vereinbarung zur Frage der Anfechtbarkeit des
Vergleichsbetrages im Hinblick auf die §§ 129 ff. InsO und u¿ber die Verteilung des
vom Finanzamt erlangten Vergleichsbetrag geschlossen wird, erklärt der Insolvenzverwalter gegenu¿ber der Bank, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrages an
das Finanzamt auch alle möglichen - derzeit aber nicht ersichtlichen - Anspru¿che der Insolvenzmasse/des Insolvenzverwalters gegenu¿ber der Bank im Zusammenhang mit der Pfändungs- und Einziehungsverfu¿gung vom 23.01.2023 abgegolten und erledigt sind.
2. Im Verhältnis zum Finanzamt:
Zur Beilegung des Streites u¿ber die Frage, ob der Zufluss des Schadensersatzbetrages, den das Finanzamt aufgrund der Nichtbeachtung der
Pfändung von der Bank erhält, nach den §§ 129 ff InsO anfechtbar ist, weil ein
Zufluss des gepfändeten Betrages als inkongruente Deckung anfechtbar gewesen
wäre, allerdings der gepfändete Betrag gerade nicht dem Pfändungsgläubiger
zugeflossen ist, sondern der Schuldnerin, kommen das Finanzamt und der
Insolvenzverwalter u¿berein, den dem Finanzamt tatsächlich zufließenden Betrag nach Abzug der beim Finanzamt aufgrund des Streites mit der Bank angefallenen
Rechtsanwaltskosten zur Abgeltung sämtlicher Anfechtungsanspru¿che der
Insolvenzmasse im Zusammenhang mit der Pfändungs- und Einziehungsverfu¿gung
vom 23.01.2023 und dem daraus resultierenden Zufluss des
Schadensersatzbetrages beim Finanzamt hälftig zu teilen. Finanzamt und
Insolvenzmasse tragen ihre im Zusammenhang mit diesem Streit entstandenen
etwaigen Rechtsberatungskosten selbst;
bestimmt auf
Dienstag, 26.11.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 32/23
Amtsgericht Saarbrücken, 05.11.2024
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