Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ebbetalstr. 167, 58840 Plettenberg
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 7926
EUID
DER2604.HRB7926
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 86/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
REIMER Rechtsanwälte
Adresse
Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069 203 476-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.06.2024
Berichtstermin
12.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
12.07.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die industrielle Herstellung und die Bearbeitung sowie der Vertrieb von Schmiedeteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Thomas Rittmeister als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.06.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Entscheidung über verschiedene Verfahrensfragen ist für den 12.07.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. Der im vorläufigen Verfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Am 07.02.2025 hat der Sachwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 86/23: Über das Vermögen der P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH, Ebbetalstraße 167, 58840 Plettenberg (AG Iserlohn, HRB 7926), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rech…
11 IN 86/23: Über das Vermögen der P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH, Ebbetalstraße 167, 58840 Plettenberg (AG Iserlohn, HRB 7926), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203 476-0, Fax: 069 203 476-99.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.06.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 12.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Weitere Anordnungen:
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 07.05.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 86/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH, Ebbetalstraße 167, 58840 Plettenberg (AG Iserlohn, HRB 7926), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 07.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass …
11 IN 86/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH, Ebbetalstraße 167, 58840 Plettenberg (AG Iserlohn, HRB 7926), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 07.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Betzdorf, 10.02.2025
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