Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 15488
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Philip-Bau-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 15488
EUID
DEX1321R.HRB15488
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 166/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Krause
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
Telefon
040 - 740 7742 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026 , 13:31 Uhr
Aufhebung
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Philip-Bau-GmbH in Hamburg wurde am 31.07.2026 durch das Amtsgericht Hamburg mit der Anordnung einer vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Krause bestellt worden. Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Später, am 20.08.2026, wurde der Beschluss vom 31.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 166/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Philip-Bau-GmbH, Erwerb von Grundvermögen sowie Planung und Errichtung von Gebäuden und der Verkauf von Grundvermögen, Volksparkstieg 2, 22525 Hamburg (AG Pinneberg, HRB 15488), vertr. d.: Michael Jaanineh, (Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 166/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Philip-Bau-GmbH, Erwerb von Grundvermögen sowie Planung und Errichtung von Gebäuden und der Verkauf von Grundvermögen, Volksparkstieg 2, 22525 Hamburg (AG Pinneberg, HRB 15488), vertr. d.: Michael Jaanineh, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 13:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 740 7742 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 166/26
Amtsgericht Hamburg, 31.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Philip-Bau-GmbH, Erwerb von Grundvermögen sowie Planung und Errichtung von Gebäuden und der Verkauf von Grundvermögen, Volksparkstieg 2, 22525 Hamburg (AG Pinneberg, HRB 15488), vertr. d.: Michael Jaanineh, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom…
67g IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Philip-Bau-GmbH, Erwerb von Grundvermögen sowie Planung und Errichtung von Gebäuden und der Verkauf von Grundvermögen, Volksparkstieg 2, 22525 Hamburg (AG Pinneberg, HRB 15488), vertr. d.: Michael Jaanineh, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 31.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 20.08.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 20.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.