Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SP-Industriebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hinschenfelder Straße 12, 22041 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 196056
EUID
DEK1101.HRB196056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 152/26, 67h IN 193/26, 67h IN 393/25, 67h I
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Heinrich
Adresse
Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
Telefon
040 - 368 05 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 31.07.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SP-Industriebau GmbH die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist durch ihre Geschäftsführerin Samira Planic vertreten. Mit Wirkung ab dem 31.07.2026 um 11:00 Uhr sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Heinrich bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 152/26, 67h IN 193/26, 67h IN 393/25, 67h IN 394/26, 67h IN 395/25
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SP-Industriebau GmbH, Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten., Hirschfelder Straße 12, 22041 Hamburg (AG Hamburg, HRB 196056), vertr. d.: Samira Pla…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 152/26, 67h IN 193/26, 67h IN 393/25, 67h IN 394/26, 67h IN 395/25
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SP-Industriebau GmbH, Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten., Hirschfelder Straße 12, 22041 Hamburg (AG Hamburg, HRB 196056), vertr. d.: Samira Planic, SCHWEDEN, (Geschäftsführerin), ist am 31.7.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, Tel.: 040 - 368 05 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 152/26
Amtsgericht Hamburg, 31.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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