Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28967
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Phoenix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Horststr. 33, 47137 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 28967
EUID
DER1202.HRB28967
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 175/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dejan Kotur
Adresse
Am Schornacker 52 a, 46485 Wesel
Termine & Fristen
Masseunzulänglichkeit
18.01.2024
Prüfungsstichtag
02.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
kleine Handabbrüche ohne Statik sowie die Reinigung 80 %.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB28967, ist am 18.01.2024 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen. Im Rahmen eines Beschlusses vom 21.10.2025 wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 02.112.2025. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 175/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB28967 eingetragenen Phoenix GmbH, Horststraße 33, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dejan Kotur, Am Schornacker 52 a, 46485 Wesel
ist am 18.0…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 175/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB28967 eingetragenen Phoenix GmbH, Horststraße 33, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dejan Kotur, Am Schornacker 52 a, 46485 Wesel
ist am 18.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
61 IN 175/19
Amtsgericht Duisburg, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 175/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB28967 eingetragenen Phoenix GmbH, Horststraße 33, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dejan Kotur, Am Schornacker 52 a, 46485 Wesel
wird angeor…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 175/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB28967 eingetragenen Phoenix GmbH, Horststraße 33, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dejan Kotur, Am Schornacker 52 a, 46485 Wesel
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 175/19
Amtsgericht Duisburg, 21.10.2025
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