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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 22.01.2024 um 11:18 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Immobilien Investition Düsseldorf GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25751, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Nierkens bestellt worden. Die Schuldnerin ist durch die Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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