Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 25751
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immobilien Investition Düsseldorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Baldusstraße 13, 47138 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 25751
EUID
DER1202.HRB25751
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 195/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2024 , 11:18 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.12.2024
Berichtstermin
30.12.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 22.01.2024 um 11:18 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Immobilien Investition Düsseldorf GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25751, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Nierkens bestellt worden. Die Schuldnerin ist durch die Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Investition Düsseldorf GmbH ist am 01.12.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein am 22.12.2023 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.01.2024 angeordnet worden, wob…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Investition Düsseldorf GmbH ist am 01.12.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein am 22.12.2023 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.01.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Marcus Nierkens zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsverfahren ist derselbe Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 23.12.2024. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 30.12.2024 angesetzt, der zugleich der Prüfungstermin ist. Der Prüfungstermin wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 16.01.2025 ist. Die Forderungstabelle wird ab dem 02.01.2025 zur Einsicht niedergelegt. Als Hinterlegungsstelle wurde die HypoVereinsbank AG bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 195/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25751 eingetragenen Immobilien Investition Düsseldorf GmbH, Baldusstr. 13, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignacio Campos…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 195/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25751 eingetragenen Immobilien Investition Düsseldorf GmbH, Baldusstr. 13, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignacio Campos Guerrero,
Geschäftszweig: Kauf, Verkauf, Verwaltung und Vermietung von Immobilien
ist am 22.01.2024, um 11:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marcus Nierkens, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
62 IN 195/23
Amtsgericht Duisburg, 22.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 195/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25751 eingetragenen Immobilien Investition Düsseldorf GmbH, Baldusstr. 13, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignacio Campos Guerrero,
Geschäftszweig: Kauf, Ver…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 195/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25751 eingetragenen Immobilien Investition Düsseldorf GmbH, Baldusstr. 13, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignacio Campos Guerrero,
Geschäftszweig: Kauf, Verkauf, Verwaltung und Vermietung von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marcus Nierkens, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Montag, 30.12.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, hier: des Grundbesitzes der Schuldnerin unter der Anschrift Baldusstr. 13, 47138 Duisburg, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort, Grundbuch von Meiderich, Blatt 4317A.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 16.01.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
HypoVereinsbank AG, IBAN DE03302201900042509760, BIC HYVEDEMM414.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
62 IN 195/23
Amtsgericht Duisburg, 01.12.2024
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