Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6857
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Phoenix Hagen GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Funckestraße 38/40, 58097 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 6857
EUID
DER2602.HRB6857
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 140/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Christian Stockmann
Rolle
Geschäftsführer (gesetzliche Vertretung)
Adresse
Funckestr. 38/40, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Aufhebung
29.07.2026 , 18:19 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich des Spitzensports sowie der Nachwuchsförderung, insbesondere die Gewinnung und Vermittlung von Sponsoren, die Organisation und Durchführung von Sportcamps, Turnieren sowie weiterer vergleichbarer Veranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Hagen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6857, ist am 29.07.2026 um 18:19 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Das Verfahren wurde durch das Amtsgericht Hagen mit dem Aktenzeichen 109 IN 140/16 geführt. Der Schuldner ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stockmann. Gegen die Aufhebung des Verfahrens steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung einer Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4, 204 Abs. 2 InsO i.V.m. § 569 ZPO und § 11 Abs. 1 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung beider Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 140/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6857 eingetragenen Phoenix Hagen GmbH, Funckestr. 38/40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stockmann, geschäftsansässig Funckestr. 38/…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 140/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6857 eingetragenen Phoenix Hagen GmbH, Funckestr. 38/40, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Stockmann, geschäftsansässig Funckestr. 38/40, 58097 Hagen
wird heute, am 29.07.2026, um 18:19 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Hagen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 140/16
Amtsgericht Hagen, 29.07.2026
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