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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des verstorbenen Klaus Peter Turck ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Das Gericht hat der vom Insolvenzverwalter vorgeschlagenen Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, insbesondere zur Schlussrechnung des Verwalters und zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht aus. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 329.890,01 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
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