Vorläufige Maßnahmen Mecklenburg-Vorpommern HRB 21285

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PlantA GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Max-Planck-Straße 9, 17389 Anklam
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg HRB 21285
EUID
DEN1105V.HRB21285

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
701 IN 546/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Busching
Adresse
Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Telefon
0395 7665830
E-Mail

Termine & Fristen

Beschluss über vorläufige Maßnahmen
15.09.2026

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung von und der Handel mit Lebensmitteln einschließlich auf Basis der pflanzlichen Milch hergestellten Produkte wie Jogurts, Drinks, Puddings u.a.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Lebensmittel & Getränke
Subbranche
Molkereiprodukte
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Handel mit Lebensmitteln, insbesondere pflanzlichen Milchprodukten wie Joghurt, Drinks und Pudding

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat über den Antrag der PlantA GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Mit dem Beschluss vom 15.09.2026 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Michael Busching ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gegen die Schuldnerin werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen sowie Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

701 IN 546/26 In dem Verfahren über den Antrag PlantA GmbH, Max-Planck-Straße 9, 17389 Anklam, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Ronneberg Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21285 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Wel…

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