Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lister Meile 46, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 62032
EUID
DEP2305.HRB62032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
910 IN 385/18 - 7 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Schlusstermin
11.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Landschaftsplanung, Städtebau und Architektur sowie aller im Zusammenhang damit stehender Aufgaben. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Hannover, ist der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die eines vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 29.416,60 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 85.12125,14 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Ein Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis müssen bis zum 11.11.2025 schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor de…
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björ…
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 31.690,08 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.443,93 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 35.134,01 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Dem Insolvenzverwalter wird der beantragte Zuschlag für das obstruktive Verhalten des Schuldnergeschäftsführers, welches unmittelbar zu einer Mehrarbeit des Insolvenzverwalters führte, in Höhe von 25 % zugesprochen. Der Insolvenzverwalter hat dargelegt, durch welches Verhalten ihm eine zusätzliche Belastung traf, so zum Beispiel durch die fehlende bzw. verzögernde unvollständige Herausgabe von benötigten Unterlagen, durch den gerichtlichen Anhörungstermin, durch die mehrfache und monatelange Korrespondenz mit der Schuldnervertreter oder durch die versuchte Verschleierung von Vermögenswerten durch den Schuldnergeschäftsführer. Ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen war gegeben. Der Insolvenzverwalter hat seine Tätigkeiten dargestellt.
Der beantragte Zuschlag für die ersparten Masseverbindlichkeiten für die zertifizierte Entsorgung der Bauakten-Daten kann nicht bewilligt werden. Zum einen ist nicht ausreichend dargelegt, welche zusätzliche, detaillierte Mehrarbeit dem Verwalter entstanden ist bzw. mit welcher erheblichen Belastung die Verwertung der schuldnerischen Geschäftsdaten verbunden war (z.B. tatsächliche Anzahl der Bauakten und vielmehr das Ausmaß der Verhandlungen mit den Beteiligten, Kosten bei externer Entsorgung). Zum anderen ist der Verwalter bei der Entsorgung nicht selbst tätig geworden, sondern hat die Entsorgung drm Schuldnervertreter übertragen. Eine mögliche Ersparnis für die Masse allein reicht nicht aus, weil die Vergütung tätigkeitsbezogen ist.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 33,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 12 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Öko…
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.05.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 29.183,41 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 29.416,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 85.125,14 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 19…
910 IN 385/18 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planungsbüro Wrede. Stückemann GmbH, Lister Meile 46, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 62032), vertr. d.: Ekkehard Stückemann, Eckerstraße 1, 30161 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2025
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