Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hannoversche Str. 22, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 206160
EUID
DEP2305.HRB206160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 456/23 - 7-
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.03.2025
Schlusstermin
09.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Maurer- und Betonarbeiten (Hochbau)
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig. Im Verfahrensverlauf wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Der verfügbare Massebestand wurde mit 32.871,43 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 104.989,41 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.09.2025. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Der Schuldner wird vertreten durch Geschäftsführer Dipl. Ing. Stefan Soltwisch. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.871,43 EUR abzüglic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Der Schuldner wird vertreten durch Geschäftsführer Dipl. Ing. Stefan Soltwisch. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.871,43 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 104.989,41 EUR berücksichtigt worden. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss vom 14.07.2025 erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.09.2025. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 39.445,02 EUR. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war ursprünglich für den 18.03.2025 angesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubig…
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeic…
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 32.871,43 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 104.989,41 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wir…
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dip…
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 39.445,02 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldef…
908 IN 456/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOPLAN BAU UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 22, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 206160), vertr. d.: Dipl. Ing. Stefan Soltwisch, Donarweg 43, 30657 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 14.01.2025
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