Das Betreiben von Spielhallen oder spielhallenähnlichen Betrieben und - soweit zulässig - Wettvermittlungen und Wettannahmestellen sowie das Aufstellen und Betreiben von Spiel- und Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen mit Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlung, Spielgeräten und gastronomischen Einrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag zu geben. Die Frist für die Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gegeben. Zudem wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der St…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gegeben. Zudem wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diese Prüfung wurde auf den 15.01.2025 festgelegt, bis zu dem Widersprüche bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH mit Sitz in Hannover ist beim Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 902 IN 314/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier. Am 16.10.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH mit Sitz in Hannover ist beim Amtsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 902 IN 314/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier. Am 16.10.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 15.01.2025 bestimmt worden; bis zu diesem Datum mussten Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Am 03.02.2026 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Am 08.10.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 170.965,81 EUR abzüglich Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 4.124.528,11 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden, wobei ein Zuschlag von 15 % wegen des unkooperativen Verhaltens des Geschäftsführers berücksichtigt wurde. Die Schlussverteilung soll erfolgen, das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenhe…
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftl…
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müs…
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
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902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, Tel.: +49 (0) 511 - 123105, Fax: 0511 123105-99, Internet: www.insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 170.965,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.124.528,11 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Betr…
902 IN 314/18 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Players Paradise GmbH, Fössestraße 32, 30451 Hannover (AG Hannover, HRB 204572), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 220.745,89 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 7.784,59 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 228.530,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der schuldnerische Geschäftsführer erwies sich das ganze Verfahren überdauernd als unkooperativ. Mehrfach wurde er zur Mitarbeit angehalten und auf seine Pflichten hingewiesen. Schließlich musste er zur persönlichen Anhörung geladen werden, da eine Zusammenarbeit anderweitig nicht gewährleistet werden konnte. Für den entstandenen Mehraufwand wurde ein Zuschlag i.H.v. 15% beantragt und festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 78,30 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 29 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.10.2026
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