Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
playmatt - quadratische Spielwelten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 30612
EUID
DEU1206.HRB30612
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
208 IN 1288/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
24.08.2026 , 09:33 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.09.2026
Forderungsanmeldefrist
13.10.2026
Frist für Anträge zur Beschlussfassung
24.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 24.08.2026 um 09:33 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katrin Hahn bestellt worden, die mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Wahl der Insolvenzverwalterin sowie weitere wichtige Rechtshandlungen sind bis zum 24.11.2026 beim Gericht einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH ist am 24.08.2026 um 09:33 Uhr eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Hahn bestellt, die mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH ist am 24.08.2026 um 09:33 Uhr eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Hahn bestellt, die mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Wahl der Insolvenzverwalterin sowie weitere wichtige Rechtshandlungen sind bis zum 24.11.2026 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Am 01.09.2026 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1288/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH, Chemnitzer Straße 36-38, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30612
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Graupner
ergeht am 24.08.2026 nachfolgende Ent…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1288/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH, Chemnitzer Straße 36-38, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30612
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Graupner
ergeht am 24.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und der Vertrieb von selbst entwickelten Spielmatten und Reisespielen) wird am 24.08.2026 um 09:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444 39 0
Telefax: 0371 444 39 11
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Website: www.insares.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 13.10.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.11.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
...
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1288/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH, Chemnitzer Straße 36-38, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30612
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Graupner
- hat die Insolvenzverwalterin dem Ge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1288/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der playmatt - quadratische Spielwelten GmbH, Chemnitzer Straße 36-38, 09228 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 30612
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Graupner
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 01.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf die Insolvenzverwalterin übertragen.
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