In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal, ist am 04.08.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger bestellt worden. Am 13.11.2025 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Mit dieser Entscheidung sind gleichzeitig die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 04.08.2025 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 281/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95640), vertr. d.: 1. Uwe Roth, Weißensteinstraße 25, 58093 Hagen, (Liquidator), 2. Nina Valeska Sterling, Zur Dicken Tanne 5, 63579 Freigericht, (Liquidatorin), ist a…
Az.: 70 IN 281/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95640), vertr. d.: 1. Uwe Roth, Weißensteinstraße 25, 58093 Hagen, (Liquidator), 2. Nina Valeska Sterling, Zur Dicken Tanne 5, 63579 Freigericht, (Liquidatorin), ist am 04.08.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, c/o Conscienta, Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069 4500340, Fax: 069 450034333, E-Mail: ra.of@conscienta.de, Internet: www.conscienta.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 04.08.2025
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70 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95640), vertr. d.: 1. Uwe Roth, Weißensteinstraße 25, 58093 Hagen, (Liquidator), 2. Nina Valeska Sterling, Zur Dicken Tanne 5, 63579 Freigericht, (Liquida…
70 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95640), vertr. d.: 1. Uwe Roth, Weißensteinstraße 25, 58093 Hagen, (Liquidator), 2. Nina Valeska Sterling, Zur Dicken Tanne 5, 63579 Freigericht, (Liquidatorin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 04.08.2025 am 13.11.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
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70 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95640), vertr. d.: 1. Uwe Roth, Weißensteinstraße 25, 58093 Hagen, (Liquidator), 2. Nina Valeska Sterling, Zur Dicken Tanne 5, 63579 Freigericht, (Liquidatorin), ist der …
70 IN 281/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der POS Cloud Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 11-13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95640), vertr. d.: 1. Uwe Roth, Weißensteinstraße 25, 58093 Hagen, (Liquidator), 2. Nina Valeska Sterling, Zur Dicken Tanne 5, 63579 Freigericht, (Liquidatorin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 04.08.2025 sind am 13.11.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 13.11.2025
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