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Insolvenzprofil
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Im Restschuldbefreiungsverfahren der Nuray Yavuz, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und Logistik e.K., ist der Schuldnerin durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 17.07.2025 die Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem 24.01.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse, es sei denn, es handelt sich um Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zurückgewährt werden oder auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder Verwertungshandlungen zur Insolvenzmasse gehören. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.01.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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