Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Postservice Meißner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 142480
EUID
DEF1103R.HRB142480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36p IN 2689/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
27.08.2024 , 15:00 Uhr
Berichtstermin
07.10.2024 , 12:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2024
Prüfungstermin
02.12.2024 , 12:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Postservice Meißner GmbH ist am 27.08.2024 um 15:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf den 07.10.2024 um 12:45 Uhr anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 02.12.2024 um 12:40 Uhr statt. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit anstehenden Gläubigerversammlungen und der Forderungsprüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 2689/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Postservice Meißner GmbH, Lessingstraße 79, 13158 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Steve Meißner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 142480
Geschäftszweig: Postdienstleistungen
- Schuldnerin -
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1. Das I…
36p IN 2689/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Postservice Meißner GmbH, Lessingstraße 79, 13158 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Steve Meißner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 142480
Geschäftszweig: Postdienstleistungen
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.08.2024 um 15.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch
Berliner Straße 117, 10713 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 07.10.2024, 12:45 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 02.12.2024, 12:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.08.2024
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