Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PP Handels- und Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstraße 23, 26419 Schortens
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 215190
EUID
DEP3210.HRB215190
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Philipp Puttkammer
Adresse
Wiesenweg 24, 26409 Wittmund
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der PP Handels- GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels- und Verwaltungs GmbH ist am 20.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 87/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 215190), vertr. d.: Philipp Puttkammer, Wiesenweg 24, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.01.2026 mangels …
10 IN 87/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PP Handels- und Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 23, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 215190), vertr. d.: Philipp Puttkammer, Wiesenweg 24, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 20.01.2026
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