Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 218217
EUID
DEP3210.HRB218217
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Birte Seydlitz
Kanzlei
Kanzlei Seydlitz
Adresse
Neue Str. 1, 26316 Varel
Telefon
04451/973 12 0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
27.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Reinigung von Objekten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschl.), mit Sitz in Wilhelmshaven, ist die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Birte Seydlitz bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 27.02.2026 festgelegt. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 8.488,13 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 33.930,99 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Das Verfahren ist am 04.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), wurde beschlosse…
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), soll die Schlussvert…
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Neue Str. 1, 26316 Varel, Tel.: 04451/973 12 0, E-Mail: info@kanzlei-seydlitz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.488,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 33.930,99 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung u…
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Birte Seydlitz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.01.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 9.247,02 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 920,92 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 10.167,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am…
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sophie's Clean Service Objektreinigung UG (haftungsbeschränkt), Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 218217), vertr. d.: Mareyke-Sophie Hieke-Sediqi, Mitscherlichstraße 21, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 04.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.06.2026
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