Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prakticut Germany GmbH -bis 14.05.2019 firmierend unter SOM Europe GmbH-
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Langenhahner Straße 14, 56457 Westerburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26555
EUID
DET2214V.HRB26555
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 300/19 S-4-6
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Bori Lee
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export sowie der Handel mit Sport- und Küchenartikeln aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prakticut Germany GmbH (bis 14.05.2019 SOM Europe GmbH) ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin Bori Lee hat ihre Vergütung sowie Auslagen gemäß InsVV festsetzen lassen. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Gläubigern steht es bis zum 04.03.2024 offen, beim Insolvenzgericht schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände zu stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 300/19 S-4-6: In dem Insolvenzverfahren Prakticut Germany GmbH -bis 14.05.2019 firmierend unter SOM Europe GmbH-, Langenhahner Straße 14, 56457 Westerburg (AG Montabaur, HRB 26555),
vertr. d.: Bori Lee, (Geschäftsführerin),
wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zuste…
810 IN 300/19 S-4-6: In dem Insolvenzverfahren Prakticut Germany GmbH -bis 14.05.2019 firmierend unter SOM Europe GmbH-, Langenhahner Straße 14, 56457 Westerburg (AG Montabaur, HRB 26555),
vertr. d.: Bori Lee, (Geschäftsführerin),
wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 46.623,81 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto. Hinsichtlich der vorgelagerten vorläufigen Verwaltung und dem allgemeinen Umfang des Verfahrens wird in der Gesamtschau das Zurückbleiben in Höhe von 5% hinter der Regelvergütung für angemessen erachtet. Des Weiteren erhält die Insolvenzverwalterin antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 300/19 S-4-6 : In dem Insolvenzverfahren Prakticut Germany GmbH -bis 14.05.2019 firmierend unter SOM Europe GmbH-, Langenhahner Straße 14, 56457 Westerburg (AG Montabaur, HRB 26555),
vertreten durch: Bori Lee, (Geschäftsführerin),
wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, n…
810 IN 300/19 S-4-6 : In dem Insolvenzverfahren Prakticut Germany GmbH -bis 14.05.2019 firmierend unter SOM Europe GmbH-, Langenhahner Straße 14, 56457 Westerburg (AG Montabaur, HRB 26555),
vertreten durch: Bori Lee, (Geschäftsführerin),
wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 04.03.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 10.01.2024
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