Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Primavera-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 44812
EUID
DEF1103R.HRA44812
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36p IN 5804/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
05.06.2024 , 17:00 Uhr
Berichtstermin
12.07.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Prüfungstermin
20.09.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primavera-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 05.06.2024 um 17.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf den 12.07.2024 um 11:00 Uhr anberaumt. Der Prüfungstermin ist auf den 20.09.2024 um 11:00 Uhr anberaumt. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36p IN 5804/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Primavera-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Müggelseedamm 288-298, 12587 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Primavera-24 UG (haftungsbeschränkt),
diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Alda
Registerge…
36p IN 5804/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Primavera-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Müggelseedamm 288-298, 12587 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Primavera-24 UG (haftungsbeschränkt),
diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Alda
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 44812
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Grundeigentum
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.06.2024 um 17.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Otto
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 12.07.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 20.09.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.06.2024
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