Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 245889
EUID
DEF1103R.HRB245889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1812/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
05.06.2024 , 16:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.07.2024
Berichtstermin
05.09.2024 , 09:35 Uhr
Prüfungstermin
05.09.2024 , 09:35 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Arda Naim Özarslan, ist am 05.06.2024 um 16:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Wolters bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.07.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 05.09.2024 um 09:35 Uhr am Amtsgericht Charlottenburg anberaumt. In diesem Termin findet auch die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Angelegenheiten statt, darunter die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und Entscheidungen gemäß den §§ 35, 66, 100 ff., 149, 157, 160, 162, 163, 233 und 271 InsO. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen im Verfahren durchzuführen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH ist am 05.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Wolters bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 26.07.2024 a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH ist am 05.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Wolters bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 26.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 05.09.2024 anberaumt worden. Am 06.08.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 1812/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH,
ehemals geschäftsansässig Kopenhagener Straße 96, 13158 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Arda Naim Özarslan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 245889
- Schuldnerin -
Geschäftszweig…
36w IN 1812/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH,
ehemals geschäftsansässig Kopenhagener Straße 96, 13158 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Arda Naim Özarslan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 245889
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Transportwesen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.06.2024 um 16.26 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Wolters,
Goethestraße 85, 10623 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.09.2024, 09:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 05.09.2024, 09:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 1812/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH, Kopenhagener Straße 96, 13158 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Arda Naim Özarslan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 245889
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalt…
36w IN 1812/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WeSend 2Day Logistics & Trade GmbH, Kopenhagener Straße 96, 13158 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Arda Naim Özarslan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 245889
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 06.08.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.08.2024
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