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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PrimeFone GmbH mit Sitz in Regensburg ist am 06.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die befristete Erinnerung als Rechtsbehelf vorgesehen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale). Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Die Entscheidung ist am 06.10.2026 vom Amtsgericht Halle (Saale) ergangen.
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