Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WDP - UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 32323
EUID
DEW1215.HRB32323
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 337/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Sebastian Schulze
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Kanzlei
Kanzlei von Stein-Lausnitz & Kollegen
Adresse
Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/232620
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2026 , 13:55 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WDP - UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bad Dürrenberg ist am 13.10.2026 um 13:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Sebastian Schulze, c/o Kanzlei von Stein-Lausnitz & Kollegen, bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist für die sofortige Beschwerde beträgt 2 Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Halle (Saale) einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 337/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WDP - UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 5, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 32323), vertr. d.: 1. Daniel Wünsch, (Geschäftsführer), 2. Swen Dingethal, Friedensstraße 5, 06231 Bad Dürrenberg, (Gesellschafter), ist am 13.10.2026 um 13:55 Uhr…
59 IN 337/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WDP - UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 5, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 32323), vertr. d.: 1. Daniel Wünsch, (Geschäftsführer), 2. Swen Dingethal, Friedensstraße 5, 06231 Bad Dürrenberg, (Gesellschafter), ist am 13.10.2026 um 13:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Betriebswirt Sebastian Schulze, c/o Kanzlei von Stein-Lausnitz & Kollegen, Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230, E-Mail: Halle@ra-vonstein.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.10.2026
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