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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primetime Vision GmbH ist am 28.07.2025 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.09.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist weiterhin Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.11.2025 anzumelden. Einwendungen oder Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 24.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür ist eine Frist bis zum 06.07.2026 gesetzt. Ein Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer Forderung kann bis zum 20.07.2026 erfolgen.
Originalbekanntmachung
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