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Insolvenzprofil
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Der Betrieb eines Dachdeckergeschäftes
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRO DACH GmbH ist die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, da der Insolvenzverwalter dies am 29.04.2024 angezeigt hat. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 16.0wechsel.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
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