Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 206375
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pro Lack Färber GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hachumer Straße 4, 31167 Bockenem
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206375
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB206375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 91/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2021 , 08:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.10.2021
Prüfungstermin
10.11.2021
Prüfungstermin
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Autolackiererei einschließlich Karosseriearbeiten inkl. Autoglasarbeiten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Karosserie & Lack
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Autolackiererei mit Karosserie- und Autoglasarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH ist am 01.09.2021 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.10.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.11.2021. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH ist am 01.09.2021 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Christian Hausherr ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.10.2021. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen war ursprünglich der …
Über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH ist am 01.09.2021 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Christian Hausherr ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.10.2021. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen war ursprünglich der 10.11.2021. In einer späteren Bekanntmachung vom 01.09.2026 wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgt. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 24.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 91/21: Über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH, GF Thomas Färber, Hachumer Str. 4, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206375), ist am 01.09.2021 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Kanzlei Hausherr - Steuerwald, Bruchtorwall 8, 38100 Bra…
50 IN 91/21: Über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH, GF Thomas Färber, Hachumer Str. 4, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206375), ist am 01.09.2021 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Kanzlei Hausherr - Steuerwald, Bruchtorwall 8, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-24480-0, Fax: 0531-24480-80, E-Mail: info@hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.10.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.11.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.10.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.11.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.09.2021
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH, GF Thomas Färber, Hachumer Str. 4, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206375), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonde…
50 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Lack Färber GmbH, GF Thomas Färber, Hachumer Str. 4, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206375), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 01.09.2026
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