Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Langer Garten 25, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205025
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB205025
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 28/21 -132
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.10.2025
Schlusstermin
20.01.2027
Gegenstand des Unternehmens
industrielle und nicht handwerkliche Metallbe- und -verarbeitung
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Industrielle und nicht handwerkliche Metallbe- und -verarbeitung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen auf den 27.10.2025 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen auf den 27.10.2025 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung der Schlussrechnung festgesetzt. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Ste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung der Schlussrechnung festgesetzt. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch das Gericht erteilt worden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Stefan Liese, sind festgesetzt worden. Der Schlusstermin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 20.01.2027 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forder…
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
27.10.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheid…
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sc…
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
20.01.2027.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese fes…
50 IN 28/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Feststellungskosten (50 v.H.)
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 90.440,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 3.617,60 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Mit Blick auf die im Antrag ausführlich dargelegten Faktoren die vorliegend eine Erhöhung der Regelvergütung rechtfertigen, ist der angeführte Zuschlag in Höhe von insgesamt 25 v.H. nicht zu beanstanden. Dieser resultiert aus den umfangreichen Bemühungen zur Geltendmachung etwaiger Haftungsansprüche, der Sichtung und Aufarbeitung einer unvollständigen oder mangelhaften Finanzbuchführung sowie der vorliegend zur Massemehrung notwendigen Fertigstellung von Aufträgen, die eine Neuvergabe, Überwachung und Abrechnung beinhaltete.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 252,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 72 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.