Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pro Solar Consult GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Saarland
Adresse
Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 10296
EUID
DEV1109.HRA10296
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
116 IN 1/11
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Schlusstermin
30.09.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Solar Consult GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das weitere Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO mündlich durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Pro Consult Immobilien GmbH (HRB 15991), vertreten durch Geschäftsführerin Janette Schön. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) bestimmt. Dieser findet am 23.09.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, statt. Zu den Tagesordnungspunkten gehören die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden; der Pauschbetrag wurde vom Gericht festgelegt. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Solar Consult GmbH & Co. KG ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Das weitere Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO mündlich durchgeführt. Der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Ursprünglich war für den 23.09.2026 ein Schlusstermin angesetzt, dieser wurde je…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Solar Consult GmbH & Co. KG ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Das weitere Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO mündlich durchgeführt. Der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Ursprünglich war für den 23.09.2026 ein Schlusstermin angesetzt, dieser wurde jedoch aufgrund von Verhinderung auf den 30.09.2026 verlegt. An diesem Termin sollen die Schlussrechnung erörtert, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben sowie über nicht verwertbare Gegenstände entschieden werden. Zudem liegt eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter vor, die einen erhöhten Regelsatz von 29,5 % auf einen Betrag von 9.422,99 EUR vorsieht. Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragenen Pro Solar Consult GmbH & Co. KG, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragenen Pro Solar Consult GmbH & Co. KG, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15991 eingetragene Pro Consult Immobilien GmbH, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Janette Schön, Viktoriastr. 6, 66111 Saarbrücken,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Mittwoch, 23.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 1/11
Amtsgericht Saarbrücken, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragenen Pro Solar Consult GmbH & Co. KG, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragenen Pro Solar Consult GmbH & Co. KG, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15991 eingetragene Pro Consult Immobilien GmbH, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Janette Schön
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 29,5 % und damit auf den Betrag von 9.422,99 € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.01.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6a eingesehen werden.
116 IN 1/11
Amtsgericht Saarbrücken, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragenen Pro Solar Consult GmbH & Co. KG, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10296 eingetragenen Pro Solar Consult GmbH & Co. KG, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15991 eingetragene Pro Consult Immobilien GmbH, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Janette Schön
wird der Termin vom 23.09.2026 verlegt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung.
116 IN 1/11
Amtsgericht Saarbrücken, 31.07.2026
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