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Das Amtsgericht Dresden hat am 14.07.2026 um 19:20 Uhr Christian Krönert zum vorläufigen Insolvenzverwalter im Verfahren über das Vermögen der Modellbau Haase GmbH & Co. KG bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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