Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
proaktivHaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Lohmannstr. 31, 56626 Andernach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 21817
Stammkapital
25.200,00 EUR
EUID
DET2210V.HRB21817
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 136/13
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Kanzlei
DHPG
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.11.2013
Eröffnung
30.12.2013
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Bauplanung, die Errichtung und der Verkauf von Bausatzhäusern, Ausbauhäusern, Fertighäusern, der Ankauf, Verkauf und die Vermittlung von Grundstücken, von Häusern und Gebäuden im Bestand, der Handel mit Baustoffen und der Betrieb einer Werbeagentur.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Errichtung und Verkauf von Fertighäusern sowie Ankauf, Verkauf und Vermittlung von Grundstücken und Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der proaktivHaus GmbH ist am 30.12.2013 eröffnet worden. Zuvor wurde mit Beschluss vom 04.11.2013 die vorläufige Verwaltung angeordnet, die etwa acht Wochen dauerte. Dem vorläufigen Verwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann ist eine Vergütung und Auslagenersatz festgesetzt worden. Im laufenden Verfahren ist der endgültige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann bestellt. Durch Beschluss des Gerichts sind die Vergütung und Auslagen des endgültigen Verwalters festgesetzt worden, basierend auf einer Masse bei Beendigung in Höhe von 129.893,80 €. Dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Restbetrag nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzmasse zu entnehmen. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Abwicklung und Vergütungsfestsetzung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/13. In dem Insolvenzverfahren proaktivHaus GmbH, Lohmannstr. 31, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21817), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Dieter H. Hergott, Rebenweg 12, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt fe…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/13. In dem Insolvenzverfahren proaktivHaus GmbH, Lohmannstr. 31, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21817), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Dieter H. Hergott, Rebenweg 12, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
6. abzüglich ??? € bereits festgesetzter Vorschuss
-------------------------------
7. ergebend ??? € Restvergütung
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, wird gestattet, den festgesetzten Restbetrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren wurde am 30.12.2013 eröffnet. Dem Insolvenzverwalter steht daher eine Vergütung zu. Die Vergütung beruht auf einer Masse bei Beendigung des Verfahrens in Höhe von 129.893,80 €.
Diese berechnet sich wie folgt:
121.412,23 € Gesamtsumme Aktivmasse nach Rechnungsgutachten
+ 1.299,33 € Vorsteuerabzug Forderungseinzug gemäß Rechnungsgutachten
+ 1.727,37 € USt.rückerstattung aus Vergütung vorl. Verwalter
+ 3.834,39 € USt.rückerstattung aus Vergütungsvorschuss
--------------------
= 128.273,32 € Zwischensumme
+ 1.620,48 € progn. USt.rückerstattung aus Verwaltervergütung bei einmaligem Durchrechnen derselben mit Zwischensumme 128.273,22 €, unter Berücksichtigung des bereits gewährten Vergütungsvorschusses gemäß BGH.
-------------------
= 129.893,80 € Berechnungsgrundlage.
Daraus ergibt sich gem. §§ 1, 2 InsVV die oben berechnete (Regel-)Vergütung, die zur Überzeugung des Gerichts angemessen ist.
Der vom Verwalter geltend gemachte Zuschlag für die Zustellung von Eröffnungs- und Terminierungsbeschluss konnte aus den vom Rechnungssachverständigen auf Seite 44 des Gutachtens angeführten Gründen nicht gewährt werden.
Im Gegenzug wurde auf die Vornahme eines Abschlages für die Vorbefassung im Eröffnungsverfahren verzichtet, da wohl auch nicht wesentlich von entlastender Natur.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr des Insolvenzverfahrens und jeweils 10 % der Vergütung für jedes weitere - auch begonnene - Jahr der Verfahrensdauer), höchstens jedoch 30 % der Nettovergütung.
Weiter wurden 2,80 € pro übertragener Zustellung nach § 8 InsO gewährt (hier 165 Stück für die Zustellung der verfahrenseinleitenden Beschlüsse). Mit allen anderen Zustellungen war und wird der Verwalter nicht beauftragt, vielmehr wurden und werden diese durch das Gericht selbst vorgenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 25.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/13. In dem Insolvenzverfahren proaktivHaus GmbH, Lohmannstr. 31, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21817), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Dieter H. Hergott, Rebenweg 12, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/13. In dem Insolvenzverfahren proaktivHaus GmbH, Lohmannstr. 31, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 21817), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Dieter H. Hergott, Rebenweg 12, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
1. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 04.11.2013 angeordnet; das Verfahren wurde am 30.12.2013 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte mithin etwa 8 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 122.392,77 ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine Grundvergütung in Höhe von € ???.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.
Es war folgender Zuschlag zu gewähren:
15 % für die Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens mit 16 Arbeitnehmern für 8 Wochen zum Zwecke der Ermöglichung einer übertragenden Sanierung und entsprechender Vorgespräche in Bezug auf eine übertragende Sanierung.
Die Gesamtvergütung von 40 % der einem Insolvenzverwalter zustehenden Vergütung erscheint hinreichend und angemessen.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen Monat). Es wurden 2,80 € an Ersatz für übertragene Zustellungen (hier 23 Stk.) gewährt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 25.08.2026.
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