Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Project Four GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Val-de-Reuil-Str. 4, 27721 Ritterhude
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 121114
EUID
DEP2716.HRA121114
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 43/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Uwe Kuhmann
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
07.04.2025
Ankündigung Schlussverteilung
29.04.2025
Zustimmung zur Schlussverteilung / Schlusstermin
25.06.2025
Aufhebung des Verfahrens
05.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG ist am 05.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden im Verfahren verschiedene Beschlüsse gefasst. Am 24.02.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 07.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen diese Forderungen eingelegt werden. Am 14.03.2025 wurde den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Das Amtsgericht Verden (Aller) hat die entsprechenden Beschlüsse erlassen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG ist am 05.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 24.02.2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Widersprüche auf den…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG ist am 05.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen. Am 24.02.2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Widersprüche auf den 07.04.2025 bestimmt. Am 29.04.2025 wurde die Ankündigung zur Schlussverteilung bekanntgegeben, wobei verfügbare Mittel in Höhe von 186.407,39 EUR sowie Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von 642.147,84 EUR genannt wurden. Am 23.04.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Schlusstermin auf den 25.06.2025 festgelegt. Zudem wurden am selben Tag die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsmasse für die Schlussrechnung belief sich auf 212.266,00 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vo…
11 IN 43/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der En…
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar sind € 186.407,39 zzgl. Zins…
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar sind € 186.407,39 zzgl. Zinsen abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von € 642.147,84. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Verden zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 In…
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhma…
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 212.266,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 8.437,18 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 220.703,18 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
§ 3 InsVV konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben beispielhaft durch Zu- und Abschlagstatbestände. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Das Insolvenzgericht hat bei der Festsetzung der Vergütung die in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen. Einer Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zu- oder Abschlags bedarf es nicht. Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt
(BGH, Beschluss vom 29.04.2021, IX ZB 58/19, NZI 2021, 744 Rn. 10, beck-online).
Vorliegend hat der Insolvenzverwalter deshalb Zuschläge geltend gemacht für:
Gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen in Höhe von 20%
Aufarbeitung Finanzbuchhaltung in Höhe von 12,5%
Verfahrensdauer in Höhe von 6%
sowie ein Abschlag wegen der Erleichterungen aufgrund der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von insgesamt 8,5%.
Die Zuschläge wurden ausführlich und nachvollziehbar begründet, insoweit wird zur Meidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Antrag des Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Alle für einen Zu- oder Abschlag in Frage kommenden einzelnen Umstände wurden vom Insolvenzgericht überprüft. Eine Überschneidung von Zuschlagstatbeständen hat sich nicht ergeben. Die aus den Zuschlagstatbeständen resultierenden Euro-Beträge sind auch der Höhe nach angemessen.
Insgesamt ist in der anzustellenden Gesamtschau für den Aufwand des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren deshalb antragsgemäß ein Gesamtzuschlag in Höhe von 30% angemessen
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 232,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 83 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt U…
11 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Four GmbH & Co. KG, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121114), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-de-Reuil-Straße 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 86.383,37 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Zuschläge wurden nicht nicht geltend gemacht, Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.