Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bremer Werk für Montagesysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Beim Neuen Damm 21, 28865 Lilienthal
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 202683
EUID
DEP2716.HRB202683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 137/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Adresse
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
Telefon
0421/3227390
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 18:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Berichtstermin
04.04.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
04.04.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von flexiblen Montagesystemen und Sondermaschinen einschließlich Software und Komponenten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH ist anhängig. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Franz-Josef Klegraf und Jan Behrens vertreten. Am 31.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verlauf wurden Vergütungsanträge mehrerer Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses geprüft und festgesetzt. So wurde am 12.01.2026 die Vergütung von Christian Kutzner festgesetzt. Am 30.05.2025 wurden die Vergütungen und Auslagen der Mitglieder Ludwig Kramer Maschinenbau GmbH & Co.KG, Verbund Volksbank OWL eG und Bundesagentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven festgesetzt. Für Anträge des Gläubigerausschussmitglieds Verbund Volksbank OWL eG (28.04.2025) sowie des Betriebsrats der bwm GmbH (31.07.2025) und Christian Kutzner (10.12.2025) wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Das mündliche Verfahren in Bezug auf den Antrag des Betriebsrats wurde aufgehoben.
Am 01.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.02.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 04.04.202…
Am 01.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.02.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 04.04.2025 angesetzt. Der Insolvenzverwalter hat am 31.01.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Vergütungsanträge verschiedener Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses geprüft und festgesetzt, darunter von Christian Kutzner, Ludwig Kramer Maschinenbau GmbH & Co.KG, Verbund Volksbank OWL eG und der Bundesagentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven. Die Anordnung mündlicher Verfahren wurde in mehreren Beschlüssen aufgehoben. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Christian Kutzner (Kutzner Prozessoptimierung) festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Christian Kutzner (Kutzner Prozessoptimierung) die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 160,00 EUR zugrunde.
Für die Bestimmung der Vergütung ist § 17 InsVV maßgeblich. Da das Ausschussmitglied erst nach der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingesetzt wurden, berechnet sich die Vergütung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 InsVV nach §17 Abs. 1 InsVV und ist nicht pauschal, sondern auf Stundenbasis abzurechnen. Die Vergütungsordnung sieht einen Stundenrahmen von 50 - 300 € vor.
Die Vergütung ist nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles festzusetzen. Vorliegend handelt es sich um aufwendiges, komplexes, über dem Durchschnitt liegendes Verfahren, bei dem der Geschäftsbetrieb fortzuführen und über Veräußerungsmöglichkeiten und die übertragende Sanierung zu entscheiden sowie die Kassenprüfung zu überwachen waren.
Der abgerechnete Zeitaufwand von 7,5 Stunden wurde nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt. Zu berücksichtigen war nicht nur die reine Zeit für die Teilnahme der Sitzungen des Gläubigerausschusses, sondern auch die notwendigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Ludwig Kramer Maschinenbau GmbH & Co.KG, vertr. durch Marvin Hartje festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2025 beantragte das vorläufige Gläubigerausschussmitglied Ludwig Kramer Maschinenbau GmbH & Co.KG, vertr. durch Marvin Hartje die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Für die Bestimmung der Vergütung ist § 17 InsVV maßgeblich. Da das Ausschussmitglied erst nach der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingesetzt wurden, berechnet sich die Vergütung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 InsVV nach
§ 17 Abs. 1 InsVV und ist nicht pauschal, sondern auf Stundenbasis abzurechnen.
Die Vergütungsordnung sieht einen Stundenrahmen von 50 - 300 € vor. Die Vergütung ist nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles festzusetzen.
Vorliegend handelt es sich um aufwendiges, komplexes, über dem Durchschnitt liegendes Verfahren, bei dem der Geschäftsbetrieb fortzuführen und über Veräußerungsmöglichkeiten und die übertragende Sanierung zu entscheiden sowie die Kassenprüfung zu überwachen waren.
Das Gläubigerausschussmitglied hat besondere, insolvenzspezifische Sachkunde eingebracht, weshalb der erhöhte Stundensatz von 250 € angemessen ist.
Der abgerechnete Zeitaufwand wurde nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt. Zu berücksichtigen war nicht nur die reine Zeit für die Teilnahme der Sitzungen des Gläubigerausschusses, sondern auch die notwendigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten. Die Auslagen wurden spezifiziert als Fahrtkosten abgerechnet.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Verbund Volksbank OWL eG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Verbund Volksbank OWL eG die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.
Für die Bestimmung der Vergütung ist § 17 InsVV maßgeblich. Da das Ausschussmitglied erst nach der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingesetzt wurden, berechnet sich die Vergütung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 InsVV nach
§ 17 Abs. 1 InsVV und ist nicht pauschal, sondern auf Stundenbasis abzurechnen.
Die Vergütungsordnung sieht einen Stundenrahmen von 50 - 300 € vor. Die Vergütung ist nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles festzusetzen.
Vorliegend handelt es sich um aufwendiges, komplexes, über dem Durchschnitt liegendes Verfahren, bei dem der Geschäftsbetrieb fortzuführen und über Veräußerungsmöglichkeiten und die übertragende Sanierung zu entscheiden sowie die Kassenprüfung zu überwachen waren.
Das Gläubigerausschussmitglied hat besondere, insolvenzspezifische Sachkunde eingebracht, weshalb der erhöhte Stundensatz von 200 € angemessen ist.
Der abgerechnete Zeitaufwand wurde nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt. Zu berücksichtigen war nicht nur die reine Zeit für die Teilnahme der Sitzungen des Gläubigerausschusses, sondern auch die notwendigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten. Die Auslagen wurden spezifiziert als Fahrtkosten abgerechnet.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.04.2025 beantragte das vorläufige Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.
Für die Bestimmung der Vergütung ist § 17 InsVV maßgeblich. Da das Ausschussmitglied erst nach der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingesetzt wurden, berechnet sich die Vergütung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 InsVV nach
§ 17 Abs. 1 InsVV und ist nicht pauschal, sondern auf Stundenbasis abzurechnen.
Die Vergütungsordnung sieht einen Stundenrahmen von 50 - 300 € vor. Die Vergütung ist nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles festzusetzen.
Vorliegend handelt es sich um aufwendiges, komplexes, über dem Durchschnitt liegendes Verfahren, bei dem der Geschäftsbetrieb fortzuführen und über Veräußerungsmöglichkeiten und die übertragende Sanierung zu entscheiden sowie die Kassenprüfung zu überwachen waren.
Das Gläubigerausschussmitglied hat besondere, insolvenzspezifische Sachkunde eingebracht, weshalb der erhöhte Stundensatz von 200 € angemessen ist.
Der abgerechnete Zeitaufwand wurde nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt. Zu berücksichtigen war nicht nur die reine Zeit für die Teilnahme der Sitzungen des Gläubigerausschusses, sondern auch die notwendigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten. Die Auslagen wurden spezifiziert als Fahrtkosten abgerechnet.
Die Beteiligten wurden über das Internet zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, die Anträge einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Verbund Volksbank OWL eG Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes: Betriebsrat der bwm GmbH, vertreten durch Herrn Florian Bartels, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 31.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Mitgliedes des vorläufigen Gläubigerausschusses: Christian Kutzner (Kutzner Prozessoptimierung) Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von
3 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus
Amtsgericht Verden (Aller), 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Kutzner Projektoptimierung, vertreten durch Herrn Christian Kutzner, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer),…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Bundesagentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: Über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 18:5…
11 IN 137/24: Über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 18:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200, E-Mail: info@willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 04.04.2025, 09:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.01.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 137/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsf…
11 IN 137/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bremer Werk für Montagesysteme GmbH, Beim neuen Damm 21, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 202683), vertr. d.: 1. Franz-Josef Klegraf, Johannesholzstraße 4a, 59602 Rüthen, (Geschäftsführer), 2. Jan Behrens, Haaßeler Weg 22, 27404 Seedorf, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200, E-Mail: info@willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.10.2024
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