Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 21413
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 21413
EUID
DER1101.HRA21413
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 14/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2024 , 08:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.01.2025
Prüfungstermin
10.03.2025
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den auf den 22. Januar 2025 bestimmten schriftlichen Prüfungsstichtag für die Prüfung der Forderung 0/2 auf den 10. März 2025 vertagt. Zur präventiven Prüfung dieser Forderung wird Andreas Plitzko als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Ihm kommt in diesem Bereich allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters zu, einschließlich der Abgabe von Prüfungserklärungen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG ist am 21.11.2024 um 08:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Gläubigerf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG ist am 21.11.2024 um 08:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Gläubigerforderungen endet am 08.01.2025. Der dem Berichts- und Prüfungstermin entsprechende Stichtag ist der 22.01.2025. Da zur Prüfung der Forderung der Development Partner GmbH präventiv ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt wird, ist der ursprüngliche schriftliche Prüfungsstichtag vom 22.01.2025 auf den 10.03.2025 vertagt worden. Andreas Plitzko ist zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der genannten Forderung umfasst. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21413 eingetragenen Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21413 eingetragenen Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 64538 eingetragene Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH GmbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wird der auf den 22. Januar 2025 bestimmte schriftliche Prüfungsstichtag hinsichtlich der Prüfung der Forderung 0/2 vertagt auf den 10.03.2025,
da zur Prüfung der Forderung 0/2 präventiv ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt wird.
504 IN 14/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21413 eingetragenen Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21413 eingetragenen Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 64538 eingetragene Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH GmbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wird Andreas Plitzko, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderung Development Partner GmbH und Abgabe etwaiger Prüfungseklärungen (Bestreiten, Rücknahme, etc.). In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
504 IN 14/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21413 eingetragenen Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21413 eingetragenen Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co.KG, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 64538 eingetragene Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH GmbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2024, um 08:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 14/24
Düsseldorf, 21.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.