Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 64538
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 64538
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB64538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 13/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2024 , 09:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.01.2025
Prüfungstermin
10.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Insbesondere hat die Gesellschaft die Beteiligung als perösnlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Projektentwicklung Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co. KG" mit dem SItz in Düsseldorf zum Gegenstand.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ursprünglich auf den 23. Januar 2025 festgesetzten schriftlichen Prüfungsstichtag für die Prüfung der Forderungen der Development Partner (lfd. Nr. 0/2) und der Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee GmbH & Co. KG (lfd. Nr. 0/3) vertagt. Der neue Termin ist auf den 10. März 2025 festgelegt. Zur Prüfung dieser Forderungen wurde Andreas Plitzko als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Ihm kommt in diesem Aufgabenbereich die alleinige Rechtsstellung des Insolvenzverwalters zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH ist am 21.11.2024 um 09:52 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH ist am 21.11.2024 um 09:52 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.01.2025. Der ursprüngliche Prüfungsstichtag war der 23.01.2025. Da präventiv ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt wird, ist dieser Termin auf den 10.03.2025 vertagt worden. Andreas Plitzko ist zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden; sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Abgabe von Erklärungen zu angemeldeten Forderungen der Development Partner (lfd. Nr. 0/2) und der Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee GmbH & Co. KG (lfd. Nr. 3). In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64538 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64538 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wird der auf den 23. Januar 2025 bestimmte schriftliche Prüfungsstichtag hinsichtlich der Prüfung der Forderungen 0/2 + 0/3 vertagt auf den 10.03.2025,
da zur Prüfung der Forderungen 0/2 + 0/3 präventiv ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt wird.
504 IN 13/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64538 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64538 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wird Andreas Plitzko, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung und Abgabe etwaiger Erklärungen zu den agemeldeten Forderungen der Development Partner (0/2) und der Projektgsesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee GmbH & Co. KG (lfd. Nr. 3). In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
504 IN 13/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 13/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64538 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 13/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64538 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln mbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2024, um 09:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 13/24
Düsseldorf, 21.11.2024
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