Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 93282
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ProMaterial Technologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Burghofstr. 40, 40223 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93282
EUID
DER1101.HRB93282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 36/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.02.2024 , 09:50 Uhr
Masseunzulänglichkeit
06.05.2024
Prüfungstermin
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Betrieb einer oder mehrerer IT- und Handels-Plattformen in der Bauindustrie mitsamt entsprechender Softwareentwicklung und Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProMaterial Technologies GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Am 08.02.2024 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 06.05.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.03.2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Falkenweg …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Falkenweg 8, 41564 Kaarst und Herrn Dirk Schaper, Sebftenberger Weg 25, 40627 Düsseldorf und Herrn Nils Gagzow, Am Fischtal 9, 14169 Berlin
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 36/24
Amtsgericht Düsseldorf, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Herrn Dirk Schaper und Herrn Nils Gagzow,
ist am 08.02.2024, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 36/24
Amtsgericht Düsseldorf, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Falkenweg …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Falkenweg 8, 41564 Kaarst und Herrn Dirk Schaper, Sebftenberger Weg 25, 40627 Düsseldorf und Herrn Nils Gagzow, Am Fischtal 9, 14169 Berlin
ist am 06.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 36/24
Amtsgericht Düsseldorf, 17.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Herrn Dirk Schaper und Herrn Nils Ga…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 36/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93282 eingetragenen ProMaterial Technologies GmbH, Burghofstraße 40, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mark Schaper, Herrn Dirk Schaper und Herrn Nils Gagzow,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 36/24
Düsseldorf, 01.05.2024
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