Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
propaganda Agentur für Werbung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bismarckstr. 4, 38102 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 5419
EUID
DEP1103.HRB5419
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 52/19 b
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Anja Geske
Termine & Fristen
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
11.11.2025
Schlusstermin
11.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Werbeagentur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH ist die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Geske bestellt. Das Verfahren hat wesentliche Etappen durchlaufen: Nach der Festsetzung von Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie der Genehmigung der Entnahme aus der Masse wurde die Durchführung der Schlussverteilung beschlossen. Ein Schlusstermin findet im schriftlichen Verfahren zum 11.11.2025 statt, um die Abnahme der Schlussrechnung, die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu behandeln. Einwendungen gegen den Termin sind bis zum 11.11.2025 schriftlich zu erheben. Der verfügbare Massebestand beträgt 20.052,49 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 496.33masse37,80 EUR. Das Verfahren ist nach erfolgter Aufhebung gemäß § 200 InsO aufgrund mangels Masse abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 52/19 b: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte kei…
273 IN 52/19 b: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja G…
273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Geske festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 52/19 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Geske, soll die Sch…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 52/19 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Geske, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 20.052,49 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen der Insolvenzverwalterin, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 496.337,80 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 273 IN 52/19 b - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 15.07.25
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273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen…
273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen
der Insolvenzverwalterin erfolgen.
Die Vergütungsanträge beinhalten Zuschläge.
Einwendungen zu den Vergütungsanträgen können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Die Vergütungsanträge können von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.07.2025
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273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 11.11.2025 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 11.11.2025 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 11.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Geske fes…
273 IN 52/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der propaganda Agentur für Werbung GmbH, Bismarckstraße 4, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 5419), vertr. d.: Lutz Doyé, verstorben am 21.04.2019, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Geske festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 41.049,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Die Erhöhungstatbestände wurden von der Insolvenzverwalterin glaubhaft gemacht. Auf den Antrag wird verwiesen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 228,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 76 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.09.2025
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