Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heubach Colorants Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93738
EUID
DEM1201.HRB93738
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 132/24 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Andreas Kleinschmidt
Kanzlei
White & Case Insolvenzverwaltung
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365069980
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.04.2024 , 12:31 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 11:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Berichtstermin
06.11.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
04.08.2025
Prüfungstermin
19.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von chemischen Produkten und verwandten Erzeugnissen und Präparationen einschließlich diesbezüglicher Forschung und Entwicklung sowie der Erwerb und der Vertrieb von Maschinen und maschinellen Vorrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Frankfurt am Main, ist am 25.04.2024 um 12:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Dr. Andreas Kleinschmidt (White & Case Insolvenzverwaltung) ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Das Verfahren umfasst zudem verschiedene Entscheidungen zur Festsetzung von Vergütungen und Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses, darunter Wilmington Savings Fund Society, FSB, Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Kai-Uwe Hemmerich und Euler Hermes Deutschland. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein Stichtag zum 19.12.2025 bestimmt, wobei die Frist für Widersprüche ebenfalls auf den 19.12.2025 festgelegt ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Im vorläufigen Verfahren war bereits am 25.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dr. Andreas Kleinschmidt als vorläufiger Verwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Im vorläufigen Verfahren war bereits am 25.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dr. Andreas Kleinschmidt als vorläufiger Verwalter bestellt worden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 06.11.2024 angesetzt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Vergütungen und Auslagen verschiedener Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt, darunter Wilmington Savings Fund Society, Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Kai-Uwe Hemmerich und Euler Hermes Deutschland. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgte mit Stichtag zum 19.12.2025 sowie zum 04.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigera…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Wilmington Savings Fund Society, FSB, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich d. Tätigkeit im vorl. Gl. Ausschuss der Heubach GmbH
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.11.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Wilmington Savings Fund Society, FSB, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhöru…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
eines Mitgliedes des vorl. Gläubigerausschusses erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.12.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigera…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Infraserv GmbH & Co. Höchst KG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Infraserv GmbH & Co. Höchst KG die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt (Geschäftsführer), ist am 25.04.2024 um 12:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der An…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt (Geschäftsführer), ist am 25.04.2024 um 12:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 25.04.2024
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272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.04.2024 um 12:…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.04.2024 um 12:31 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhöru…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorl. Gläubigerausschussmitgliedes erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 31.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigera…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Kai-Uwe Hemmerich festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.06.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Kai-Uwe Hemmerich die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigera…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Tätigkeit im vorl. Gl. Ausschuss der Heubach GmbH
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen.
Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen.
Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhöru…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorl. Gläubigerausschussmitgliedes erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.11.2025
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272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forde…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 19.12.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 19.12.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 30.10.2025
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272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), wird der Termin zur Prüfung der Forderunge…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), wird der Termin zur Prüfung der Forderungen der nach dem 04.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen und der Forderungen lfd. Nrn. 1210, 1891 und 1892 im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum
04.08.2025
fortgesetzt.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig 1 Woche vor dem Stichtagstermin eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.08.2025 bestimmt. Amtsgericht Braunschweig, 06.02.2025
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272 IN 132/24 c: Über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 11:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worde…
272 IN 132/24 c: Über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 11:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.11.2024, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.04.2024 um 12:…
272 IN 132/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Colorants Germany GmbH, Brüningstr. 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93738), vertr. d.: Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.04.2024 um 12:31 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.08.2024
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