Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 31245
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Insolvenzprofil
proPecus AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31245
EUID
DEW1215.HRB31245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle)
Aktenzeichen
2 IN 64/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
13.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Berichtstermin
30.09.2024 , 11:10 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2024 , 11:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der proPecus AG ist am 13.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Abweichend von der gesetzlichen Regelung werden die Anmeldungen und beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Verwalters zur Einsicht ausgelegt. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin wird am Montag, 30.09.2024 um 11:10 Uhr im Saal 012 des Amtsgerichts Dessau-Roßlau abgehalten. In diesem Termin werden unter anderem die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Entscheidungen getroffen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 64/24: Über das Vermögen der proPecus AG, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 31245), vertr. d.: 1. Martin Zschoche, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Peter Block, (Vorstand), 2. Dr. Dieter Küchler, Grüner Weg 16, 12359 Berlin, (Generalbevollmaechtigter), ist am 13.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolv…
2 IN 64/24: Über das Vermögen der proPecus AG, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 31245), vertr. d.: 1. Martin Zschoche, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Peter Block, (Vorstand), 2. Dr. Dieter Küchler, Grüner Weg 16, 12359 Berlin, (Generalbevollmaechtigter), ist am 13.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 30.09.2024, 11:10 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z.B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung,
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.08.2024
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