Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROWIN UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Korellengarten 77, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24528
EUID
DET2101V.HRB24528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 81/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr., Fachanwalt für Insolvenzrecht Robert Schiebe
Adresse
Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz
Telefon
06131/61923-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2026 , 09:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung, Vertrieb und Montage von Bauelementen; der Ankauf, die Projektierung, die Sanierung und der Verkauf von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prowin UG, vertreten durch Vladica Lekic, ist am 03.06.2026 um 09:45 Uhr mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Bad Kreuznach fortgeschritten. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt worden. Die Schuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 81/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prowin UG, Korellengarten 77, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 24528), vertr. d.: Vladica Lekic, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der …
3 IN 81/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prowin UG, Korellengarten 77, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 24528), vertr. d.: Vladica Lekic, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 03.06.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 81/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prowin UG, Korellengarten 77, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 24528), vertr. d.: Vladica Lekic, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der …
3 IN 81/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Prowin UG, Korellengarten 77, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 24528), vertr. d.: Vladica Lekic, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der inwerden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 03.06.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.