Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hauptstr. 7a, 02906 Niesky OT Stannewisch
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37953
Stammkapital
3.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB37953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
559 IN 972/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Aufhebung
24.04.2026
Einstellung
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
KFZ-Tuning, insbesondere Motorenbau und Entwicklung, Sonderanfertigungen und Vertrieb von Tuningteilen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Automotive-Zulieferer
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Motorenbau, Entwicklung und Sonderanfertigungen im KFZ-Tuning sowie Vertrieb von Tuningteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 559 IN 972/19 geführt. Zunächst wurde die abschließende Gläubigerversammlung zur Prüfung der Schlussrechnung, der Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis für den 08.05.2026 angesetzt. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 57.945,66 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht. Später erging am 24.04.2026 die Entscheidung, dass die für den 08.05.2026 terminierte Gläubigerversammlung nicht durchgeführt wird und der entsprechende Beschluss aufgehoben ist. Parallel dazu wurde in einem weiteren Verfahren mit dem Aktenzeichen 560 IN 972/19 über das gleiche Vermögen die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und der Schuldnerin wurde bis zum 31.05.2024 Gelegenheit gegeben, diesen Forderungen zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 15.09.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor hatte das Gericht am 24.04.2026 einen Beschluss aufgehoben, der eine abschließende Gläubigerversammlung für den 08.05.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 15.09.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor hatte das Gericht am 24.04.2026 einen Beschluss aufgehoben, der eine abschließende Gläubigerversammlung für den 08.05.2026 im schriftlichen Verfahren angesetzt hatte. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen von 57.945,66 EUR als zu berücksichtigen erklärt, jedoch stand zur Verteilung keine Masse zur Verfügung. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 31.05.2024 Gelegenheit gegeben wurde, diesen widerspruch einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
- wird die abschließende Gläubigerve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.05.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 57.945,66 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
ergeht am 24.04.2026 nachfolgende En…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
ergeht am 24.04.2026 nachfolgende Entscheidung:Die mit Beschluss vom 27.03.2026 auf den 08.05.2026 terminierte abschließende Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird nicht durchgeführt. Der Beschluss wird aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
- wurde die Prüfung der nachträglich…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 31.05.2024 den Forderungen dem Grunde und der Höhe nach beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Christian Graf von Brockdorff, Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
- wurde das Verfahren mit Beschluss …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 972/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS-Turbotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 7 a, 02906 Niesky OT Stannewisch, Amtsgericht Dresden , HRB 37953
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kober
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 15.09.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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